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Dr. Knut Rittner |
Bernhard-Wensch-Str.
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Von der Industrie- und Handelskammer Dresden
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Tel: 0351 202
26 11 |
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Honorarordnung 2007 Honorarübersicht - hier öffnen |
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Aufwendungen für gerichtliche Gutachten: gemäß § 12 JSEG Honorargruppe 8 - DV Tagessatz als Privatgutachter, Mediator oder Berater: auf der Basis individueller Angebote Hinweise zur Beauftragung eines Gutachtens: 1. Zur Beauftragung gehört eine konkret umrissene Aufgabenstellung - im
Zweifel ist diese im Vorfeld abzustimmen. 2. Inhalte der Gutachten sind nicht bestellbar - der Sachverständige ist nur
seinem Sachverstand 3. Die Ergebnisse der Begutachtung bzw. das Gutachten werden erst nach
bezahlter Vorab-Rechnung 4. Die Anzahl der Gutachtenexemplare muss im Auftrag benannt (und später
auch bezahlt) werden. 5. Die Vergütung des Sachverständigen ist eine reine Aufwandsvergütung nach
Zeit und Aufwendungen. Die Vergütungsverpflichtung beginnt bei Antritt einer
Fahrt bzw. mit der Abholung. 6. Vereinbarte
Stunden- oder Tagessätze als Privatgutachter gelten auch als
Berechnungsgrundlage, |
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Copyright(c) 2010 Dr. Knut Rittner |
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