Dr. Knut Rittner
Dipl.-Ing. für Elektrotechnik

Bernhard-Wensch-Str. 5
01187 Dresden

Von der Industrie- und Handelskammer Dresden
öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
für Telekommunikationsanlagen und lokale Netze

 

Tel: 0351 202 26 11
Fax: 0351 202 26 04
E-Mail: knut.rittner@sv-rittner.de

 

Honorarordnung 2007                                                   Honorarübersicht - hier öffnen

 

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Ö.b.u.v. Sachverständiger Dr. Rittner 
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Aufwendungen für gerichtliche Gutachten:                         gemäß § 12 JSEG  Honorargruppe 8 - DV  Tagessatz als Privatgutachter, Mediator oder Berater:        auf der Basis individueller Angebote

Hinweise zur Beauftragung eines Gutachtens:

1. Zur Beauftragung gehört eine konkret umrissene Aufgabenstellung - im Zweifel ist diese im Vorfeld    abzustimmen.
 

2. Inhalte der Gutachten sind nicht bestellbar - der Sachverständige ist nur seinem Sachverstand
   und seinem Gewissen unterworfen (das erklärt auch den hohen Beweiswert im Streitfall)
 

3. Die Ergebnisse der Begutachtung bzw. das Gutachten werden erst nach bezahlter Vorab-Rechnung
    an den Auftraggeber versandt
 

4. Die Anzahl der Gutachtenexemplare muss im Auftrag benannt (und später auch bezahlt) werden.
    Gutachten stellen eine Urkunde dar und müssen deshalb unauflöslich gebunden werden. Deshalb
    wird für spätere Nachbestellungen zusätzlich eine Mehraufwandspauschale von 25,00 Euro fällig.
 

5. Die Vergütung des Sachverständigen ist eine reine Aufwandsvergütung nach Zeit und Aufwendungen.     Die Vergütungsverpflichtung beginnt bei Antritt einer Fahrt bzw. mit der Abholung.
 

6. Vereinbarte Stunden- oder Tagessätze als Privatgutachter gelten auch als Berechnungsgrundlage,
    wenn aus dieser Tätigkeit heraus Zeugenaussagen oder sonstige Sachverständigentätigkeit vor
    Gericht erforderlich werden. 
    Vom Gericht gezahlte Entschädigung wird in solchen Fällen auf das Honorar angerechnet.

 

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