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Dr. Knut Rittner |
Bernhard-Wensch-Str.
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Von der Industrie- und Handelskammer Dresden
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Tel: 0351 202
26 11 |
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Was ist eine "Öffentliche Bestellung und Vereidigung" ? |
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„Sachverständiger“ darf sich jeder nennen, denn dieser Begriff ist in Deutschland nicht rechtlich geschützt. In Abgrenzung dazu geschieht die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen nur durch einen hoheitlichen Akt, mit dem Körperschaften öffentlichen Rechts wie z.B. Industrie- und Handelskammern betraut sind. Die rechtlich geschützte Bezeichnung „öffentlich bestellter
und vereidigter Sach- Der ö.b.u.v. Sachverständige ist durch seinen Eid dazu verpflichtet, seine Aufgaben als Gutachter gewissenhaft, unabhängig, unparteiisch, persönlich und weisungsfrei zu erfüllen. Er unterliegt dabei einer strafbewehrten Schweigepflicht. |
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Durch einen umfangreichen Pflichtenkatalog, dem der ö.b.u.v.
Sachverständige während seiner Bestellung unterliegt, garantiert und überwacht
die Bestellungsbe- |
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